Aus dem Urwald auf unsere Tische
Von: Karl Johannes RechsteinerDer lange Weg der Stevia: Aus einem vergessenen südamerikanischen Kraut ist ein globales Business geworden.
Aus einem vergessenen südamerikanischen Kraut ist ein globales Business geworden. Seit Grosskonzerne die Steviol-Glykoside zu nutzen beginnen, kommen entsprechende Produkte auf den Tisch. Doch der Handel mit den natürlichen Stevia-Blättern bleibt weiterhin nicht erlaubt.
Süss, x-fach süsser als Zucker und keine Kalorien! Die Stevia verkörpert den Traum vom Genuss ohne Sünde. Ein Geschenk für Diabetiker und
Gesundheitsbewusste. Und ein Mega-Geschäft für Grosskonzerne wie Coca-Cola. Kann diese Pflanze den Rückgang des weltweiten Limonaden-Konsums aufhalten?
Der Korbblütler hat das Image eines Robin Hoods der Pflanzenwelt. Seit Jahrzehnten ist es in Europa nicht erlaubt, die Blätter des blattreichen Strauchs als Lebensmittel zu handeln. Auch Konzentrate daraus sind nicht erlaubt. Stevia-Erzeugnisse gehören in Lateinamerika, China oder Japan zum Alltag und haben nie gesundheitliche Probleme verursacht. Doch in unserer Weltgegend dürfen sie nicht auf den Tisch. Die Schweiz durchbrach diese Politik und profiliert sich als Vorreiter – seit 2010 vergibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Einzelbewilligungen für Produkte mit Steviol-Glykosiden.
So können in der Schweiz erste Getränke, Schokoladen, Gebäcke, Müesli und vor allem Streusüsse und Tabs gekauft werden, die mit diesen chemisch raffinierten Reinsubstanzen aus der Stevia-Pflanze gesüsst werden. In der EU entscheidet das Europäische Parlament erst in den nächsten Monaten darüber, nachdem der Ständige Lebensmittelausschuss sich am 4. Juli 2011 für eine Zulassung ausgesprochen hat.
Fehlende Zulassung
Bisher wurde Stevia in Deutschland versteckt gehandelt. So können Steviol-Glykoside als Badezusatz oder Zahnpflegemittel gekauft werden. Eigenartigerweise stehen diese Dosen in der Drogerie bei den Lebensmitteln – niemand kann kontrollieren, ob jemand Tee oder Kuchen mit Dentalhygiene süsst. Die Praxis ist uneinheitlich: Während ein Händler in Hessen offen seine Steviol-Glykoside vertreibt, musste 2011 ein preisgekröntes Stevia-Jogurt in Bayern wieder vom Markt genommen werden.
Bisher gelten die Pflanze Stevia rebaudiana und getrocknete Stevia-Blätter in der EU als Novel Food und sind nicht zugelassen, weil wissenschaftliche
Informationen für diese Lebensmittelzutat fehlen. Im Juni 2008 aber hat der
UN-Ausschuss Joint Expert Committee on Food Additives (JECFA) die Unbedenklichkeit für Stevia-Süssstoffe mit einem Reinheitsgrad von mehr als 95 Prozent festgestellt. Diese Einschätzung hat das Schweizer BAG übernommen, sie wird bald wohl auch für die EU gelten.
Falsche Verschwörungs-Theorien
Das Know-how für die Herstellung von Steviol-Glykosiden mit so hoher Reinheit wurde in Japan entwickelt und in den letzten Jahren von Grosskonzerne wie Coca-Cola und Cargill, einem der grössten Landwirtschafts- und Nahrungsmittel-Multis der Welt übernommen: Sie legten 2009 auch der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA toxikologische Studien zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit vor. Die US-Konzerne haben ihre Hausaufgaben gemacht und in entsprechende Untersuchungen investiert, denn sie wittern einen riesigen Markt.
Das zeigt deutlich, wie andere Interessengruppen es bisher verschlafen haben, der Stevia rechtlich zum Durchbruch zu verhelfen. So verpasste es etwa der Staat Paraguay während Jahrzehnten, die Pflanze aus ihrer Region als Lebensmittel einzustufen. Stattdessen wurde sie als Arzneidroge deklariert, was weltweit dazu führte, dass für deren Zulassung umfassende toxikologische Gutachten nötig sind. Und niemand wollte die Millionen aufwerfen, solche Langzeitstudien zu finanzieren.
Stevia-Forscher Udo Kienle von der Universität Hohenheim beschreibt diese Hintergründe in einem neuen Buch als «Wirtschafts- und Wissenschafts-Krimi».
Weder die «böse» EU-Kommission noch die Zuckerindustrie oder eine Süssstoff-Mafia haben Stevia gebremst, sondern dass sich bisher niemand mit Kapitalkraft und Engagement für die Yerba Dulce eingesetzt hat. So ist das süsse Wunderkraut bisher einfach an bürokratischen Hürden und am modernen europäischen Lebensmittelrecht gescheitert.
Steviol-Glykoside sind nicht Stevia
Die Folge dieser Historie ist absurd: Während Steviol-Glykoside von Grosskonzernen in der Schweiz und bald auch in der EU gehandelt werden können, ist das natürliche Stevia-Blatt nicht zugelassen. «In der Schweiz und in der EU ist die Pflanze zu Lebensmittelzwecken nicht verkehrsfähig», formuliert dies das BAG. Toleriert werden nur bis zwei Prozent getrocknete Stevia-Blätter in Teemischungen.
Der lebensmittelrechtliche Unterschied zwischen Steviol-Glykosiden und der Stevia-Pflanze ist allerdings gerechtfertigt. Bei der Herstellung der Steviol-Glykoside geht es primär um die Stevioside und Rebaudioside mit ihrer kalorienfreien Süsskraft, also um wenige Prozent Pflanzenanteile. In einem aufwändigen Prozess werden die Süssstoffe in meist fünf Schritten gewonnen:
- Die Extraktion braucht 18 000 Liter Wasser für eine Tonne Stevia Blätter – oder es werden alkoholische Lösungen wie 70-prozentiges Ethanol eingesetzt.
- Es folgt die so genannte Fällung mit Salzen. Hier werden oft Eisen-III-Chlorid oder Aluminiumsulfat eingesetzt, was für eine gute Reinigung sorgt.
- Beim Entfärben mit Absorberharzen müssen diese anschliessend wieder mit alkoholischen Lösungen getrennt werden.
- Nach dem Entsalzen mit Ionenaustauschern wird die Lösung aufkonzenriert oder getrocknet.
- Am Schluss folgt das Kristallisieren der Steviol-Glykoside aus alkoholischen Lösungen in mehreren Durchgängen bis die gewünschte Reinheit von mindestens 95 Prozent erreicht wird.
Dieses Standard-Verfahren ist nicht nur komplex sondern auch aufwändig und hinterlässt problematische Abfälle. Die meisten Steviol-Glykoside werden in China hergestellt. Nachfragen nach Produktionsorten und Methoden werden meist abgeblockt (siehe «Das grosse Schweigen» Seite 16). Steviol-Glykoside werden also chemisch gewonnen und haben mit der ursprünglichen, natürlichen Pflanze nichts zu tun. Sie sind keine Lebensmittel sondern Zusatzstoffe.
Natürlich ist nur die Pflanze
Dass solch wahrlich raffinierte Produkte als Wunder der Natur mit natürlicher Süsskraft angepriesen werden, ist eine Täuschung der Konsumenten. Deshalb macht das BAG klare Vorschriften um Irreführungen zu vermeiden. Im Informationsschreiben 158 vom Oktober 2010 wird die Kennzeichnung und Auslobung von Steviol-Glykosiden geregelt: Sie dürfen etwa nicht als «natürlich» bezeichnet und mit Stevia-Blättern illustriert werden. Das passt der Migros gar nicht, die sich gegen solch «massive» Einschränkungen wehrt. Die Steviol-Glykosid-Industrie sieht es halt gerne, dass die Konzentrate vom natürlichen Image der Stevia-Pflanze profitieren.
Vielleicht lacht am Ende aber doch das Honigkraut. Es hat viel mehr zu bieten als Süsskraft ohne Einfluss auf Blutzuckerspiegel und Stoffwechsel. Jeden Frühling werden in der Schweiz bereits zehntausende von Stevia-Pflänzchen verkauft. Die eigene «Zucker-Staude» im Garten oder Balkon kann niemand verbieten, und Kochen und Backen mit Stevia ist ebenfalls lernbar. Der Weg der Stevia rebaudiana Bertoni, der einst im Dschungel von Paraguay begann, kann noch weit führen.

